In den Sperrmüll dürfen sperrige Möbelstücke und andere Gegenstände, welche aufgrund ihres Umfanges nicht mehr in eine 120-Liter-Mülltonne passen. Laut Definition werden bewegliche Gegenstände darunter definiert – somit wären Zäune, Fenster und Türen kein Sperrmüll. Alte Reifen, Autobatterien, Badeinrichtungen und weiteres sind ebenfalls kein Sperrmüll, sondern Sondermüll respektive Bauschutt. Hier gelten für eine ordnungsgemäße Entsorgung andere Regeln.